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Allgemeines

Rechtsanwaltliche Dienstleistungen sind gebührenpflichtig.

Für meine Tätigkeit erhebe ich grundsätzlich Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungs- gesetz (RVG). Die Berechnung dieser Gebühren berücksichtigt neben der Art der anwaltlichen Tätigkeit den sogenannten Gegenstandswert, also den wirtschaftlichen Wert, der nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ermittelt werden muss, zum Teil aber auch betragsmäßig vom Gesetz vorgegeben wird. 

Bezieht sich Ihr Auftrag ausschließlich auf eine außergerichtliche Tätigkeit, so biete ich Ihnen bei geeigneten Sachverhalten die Vereinbarung einer Pauschalhonorierung an.

Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, leite ich selbstverständlich eine entsprechende Kostendeckungsanfrage für Sie ein und übernehme den weiteren Schriftverkehr.


Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe

Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass wirtschaftlich schlechter gestellte und damit bedürftige Bürger nicht auf die Dienstleistung eines Rechtsanwalts verzichten müssen. Gewährleistet wird dies durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von staatlicher Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Berechtigungsscheine für die Beratungshilfe erhalten Sie bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz haben. Die Beratungshilfe umfasst sowohl anwaltliche Beratung, als auch die außergerichtliche Vertretung. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


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